AGB
Stand: Januar 2021
1. Geltung
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Energy Project Solutions GmbH. Sie gelten für alle, zwischen der Energy Project Solutions GmbH und seinen Vertragspartnern/Kunden zu jedweden Projekten und Produkten, der Lieferung von „Software-as-a-Service“ oder anderen digitalen Dienstleistungen geschlossenen Verträge.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Energy Project Solutions GmbH diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB.
2. Angebote
2.1. Alle Angebote der Energy Project Solutions GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge kann die Energy Project Solutions GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Der Auftrag wird für die Energy Project Solutions GmbH verbindlich (Vertragsabschluss) mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Beginn der Auftragsausführung durch Energy Project Solutions GmbH.
2.2. Es gelten die in den Angeboten der Energy Project Solutions GmbH genannten Preise und der dort aufgeführte Liefer- und Leistungsumfang.
2.3. Angaben der Energy Project Solutions GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie die entsprechenden Darstellungen der Energy Project Solutions GmbH zu diesen vorgenannten Angaben sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht von Energy Project Solutions GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet und/oder soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung der mitgeteilten Angaben voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.4. Von Energy Project Solutions GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Rechnungsbeträge und Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Energy Project Solutions GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt und kann Teilleistungen in Rechnung stellen.
3.3. Forderungen der Energy Project Solutions GmbH sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
3.4. Energy Project Solutions GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Energy Project Solutions GmbH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung gegen Forderungen der Energy Project Solutions GmbH kann nur ausgeübt werden, soweit dies aufgrund anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen erfolgt.
4. Eigentumsvorbehalt
Von Energy Project Solutions GmbH gelieferte Gegenstände und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche der Energy Project Solutions GmbH gegen den Kunden aus dem Auftrag Eigentum der Energy Project Solutions GmbH, soweit nicht aus gesetzlichen Gründen ein Eigentumsübergang an den Kunden stattfindet. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus auch für alle sonstigen Forderungen, die der Energy Project Solutions GmbH bis zum Ausgleich aller Verbindlichkeiten aus ihrer Geschäftsverbindung mit dem Kunden gegen diesen zustehen. Energy Project Solutions GmbH ist berechtigt, dem Kunden Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
5. Gewährleistung
5.1. Ist eine von der Energy Project Solutions GmbH erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung der Energy Project Solutions GmbH mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden nicht zu; eine gesetzliche Haftung der Energy Project Solutions GmbH bleibt im Rahmen der vertraglichen Regelungen der Ziff. 6 davon unberührt.
5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Kunden ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
5.3. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Fehler auf eine Verletzung von Bedienungs- oder Wartungsvorschriften, eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder eine fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Kunden zurückzuführen ist. Das Gleiche gilt, soweit Produkte der Energy Project Solutions GmbH vom Kunden oder ihm beauftragten Dritten nachlässig behandelt werden.
6. Haftung
6.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Energy Project Solutions GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Energy Project Solutions GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Energy Project Solutions GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Energy Project Solutions GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden sowie für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar war, ist – außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung der Energy Project Solutions GmbH gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Energy Project Solutions GmbH. Soweit die Energy Project Solutions GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
6.2. Im Falle eines schuldhaft verursachten Verzuges ist Energy Project Solutions GmbH nur zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses verpflichtet, eine Haftung für weitergehende Verzugsschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
7. Kündigung
Verträge mit unbeschränkter Laufzeit können – vorbehaltlich Satz 2 – von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Bei Verträgen mit beschränkter Laufzeit oder einer Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit bzw. der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch Energy Project Solutions GmbH liegt insbesondere vor, wenn nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist, der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug gerät, oder wenn der Kunde gegen wesentliche Kundenobliegenheiten verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung abstellt.
8. Unterbeauftragung
Die Energy Project Solutions GmbH ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise durch von ihr beauftragte Dritte ausführen lassen.
9. Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Soweit die, im Rahmen der Auftragsdurchführung dem Kunden Unterlagen oder Dateien, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen, Informationen etc. zur Verfügung stellt oder zugänglich macht, verbleiben sämtliche Schutzrechte (z.B. Urheberrechte) daran ausschließlich bei der Energy Project Solutions GmbH, und die Energy Project Solutions GmbH räumt dem Kunden ein auf die Laufzeit des Vertragsverhältnis beschränktes Nutzungsrecht nur insoweit ein, als dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.
9.2. Alle im Rahmen der Leistungserbringung durch die Energy Project Solutions GmbH erzielten urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Daten, gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an den vertraglich erbrachten Leistungen und an allen anderen schriftlichen, maschinenlesbaren und sonstigen im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum der Energy Project Solutions GmbH.
10. Weitere Bestimmungen
10.1. Die Beziehungen zwischen Energy Project Solutions GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Energy Project Solutions GmbH und dem Kunden ist Darmstadt wobei die Energy Project Solutions GmbH berechtigt ist, den Kunden auch an dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht zu verklagen.
10.2. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Soweit der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
11. Datenverarbeitungserlaubnis
11.1. Energy Project Solutions GmbH ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Kunden betreffenden Daten, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei Energy Project Solutions GmbH im Wege der automatischen Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten, die der Energy Project Solutions GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt werden und die zur Auftragsabwicklung notwendig sind.
11.2 In anonymisierter Form dürfen die von der Energy Project Solutions GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Kunden erhaltenen oder erhobenen den Kunden betreffenden nutzungsbezogenen Daten zu Forschungs- und/oder gewerblichen Zwecken (z.B. einer Qualitätskontrolle oder der Weitereinwicklung von Diensten) von der Energy Project Solutions GmbH selbst verwendet sowie an Dritte weitergegeben und von diesen entsprechend verwendet werden; ausdrücklich ausgenommen sind hiervon personenbezogene Daten.