Abschöpfung von Zufallsgewinnen
Mit dem StrompreisbremsenGesetz (StromPBG) werden außergewöhnliche Gewinne von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MW für die Abschöpfung von Zufallsgewinnen herangezogen. Anlagen, die sich für die Einspeisevergütung nach EEG entschieden haben, sind von der Abschöpfung von Zufallsgewinnen ausgeschlossen. Unser Schwesterunternehmen, die Energy Market Solutions in Berlin, hat die wichtigsten Fragen und Antworten sowie weiterführenden Informationen zusammengetragen.